


Schweres Verschulden iS des § 88 Abs 2 StGB
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 587 Wörter, Seiten 246-246
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Bei der Prüfung der Frage, ob die Schuld als schwer einzustufen ist, ist zu berücksichtigen, dass das Diversionshinderns der „schweren Schuld“ vom Strafbefreiungshindernis des „schweren Verschuldens“ iS des § 88 Abs 2 StGB strikt zu unterscheiden ist.
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- LG Linz, 17.06.2014, 33 Bl 12/14y
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 88 Abs 2 StGB
- § 88 Abs 1 StGB
- JST-Slg 2014/37
Bei der Prüfung der Frage, ob die Schuld als schwer einzustufen ist, ist zu berücksichtigen, dass das Diversionshinderns der „schweren Schuld“ vom Strafbefreiungshindernis des „schweren Verschuldens“ iS des § 88 Abs 2 StGB strikt zu unterscheiden ist.
- LG Linz, 17.06.2014, 33 Bl 12/14y
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 88 Abs 2 StGB
- § 88 Abs 1 StGB
- JST-Slg 2014/37