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Antragsvoraussetzungen; Schaden; Behauptung

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Die Behauptung eines drohenden oder eingetretenen Schadens muss plausibel sein. Ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten.

  • VwGH, 09.01.2023, Ra 2021/04/0152
  • Schaden
  • Behauptung
  • § 14 Abs 1 LVergRG Kärnten
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2023/105
  • Antragsvoraussetzungen

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