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Poolbau; Wandlung; Bauordnungswidrigkeit; behebbarer Mangel; Abbruchbescheid; Leistungsverweigerungsrecht; Mangelbeseitigungschance; mangelnde Kooperationsbereitschaft des Bestellers

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Ein Rechtsmangel des öffentlichen Rechts ist unbehebbar, wenn feststeht, dass die fehlende Bewilligung nicht nachgetragen werden kann.

Das Leistungsverweigerungsrecht erlischt, sobald der Besteller die Fertigstellung des Werks durch den Unternehmer verhindert oder unmöglich macht oder das noch unvollendete Werk von einem Dritten vervollständigen lässt.

  • OGH, 21.12.2022, 5 Ob 58/22y
  • Poolbau
  • Bauordnungswidrigkeit
  • mangelnde Kooperationsbereitschaft des Bestellers
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Abbruchbescheid
  • BBL-Slg 2023/101
  • Mangelbeseitigungschance
  • Wandlung
  • § 129 wr BauO
  • Baurecht
  • § 1052 ABGB
  • § 932 ABGB
  • behebbarer Mangel

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