


Unteilbarkeit des Bauvorhabens; Parteistellung der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 87 Wörter, Seiten 102-102
20,00 €
inkl MwSt




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Über ein Bauvorhaben, das sich technisch oder funktionell als Einheit erweist (hier: gemeinsame Errichtung von Wohn-, Büro und Ordinationsgebäuden samt einem mehrstöckigen Parkgaragengebäude auf drei Baugrundstücken), hat die Baubehörde in seiner Gesamtheit abzusprechen.
Der (hier: mit seinem Grundstück unmittelbar an das Baugrundstück des Bauteils B angrenzende, aber 114 m vom gesondert bewilligten Bauteil C entfernte) Nachbar besitzt auf die Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Bauvorhabens insoweit einen Rechtsanspruch, als damit eine Beeinträchtigung seiner subjektiv-öffentlichen Rechte in Betracht kommt.
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- § 31 Abs 1 Z 2 oö BauO
- Unteilbarkeit des Bauvorhabens
- LVwG OÖ, 13.01.2023, LVwG-153677/8/JS/JuS
- BBL-Slg 2023/78
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
Über ein Bauvorhaben, das sich technisch oder funktionell als Einheit erweist (hier: gemeinsame Errichtung von Wohn-, Büro und Ordinationsgebäuden samt einem mehrstöckigen Parkgaragengebäude auf drei Baugrundstücken), hat die Baubehörde in seiner Gesamtheit abzusprechen.
Der (hier: mit seinem Grundstück unmittelbar an das Baugrundstück des Bauteils B angrenzende, aber 114 m vom gesondert bewilligten Bauteil C entfernte) Nachbar besitzt auf die Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Bauvorhabens insoweit einen Rechtsanspruch, als damit eine Beeinträchtigung seiner subjektiv-öffentlichen Rechte in Betracht kommt.
- § 31 Abs 1 Z 2 oö BauO
- Unteilbarkeit des Bauvorhabens
- LVwG OÖ, 13.01.2023, LVwG-153677/8/JS/JuS
- BBL-Slg 2023/78
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht