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Unteilbarkeit des Bauvorhabens; Parteistellung der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 26
- Rechtsprechung, 87 Wörter
- Seiten 102-102
- https://doi.org/10.33196/bbl202303010201
20,00 €
inkl MwStÜber ein Bauvorhaben, das sich technisch oder funktionell als Einheit erweist (hier: gemeinsame Errichtung von Wohn-, Büro und Ordinationsgebäuden samt einem mehrstöckigen Parkgaragengebäude auf drei Baugrundstücken), hat die Baubehörde in seiner Gesamtheit abzusprechen.
Der (hier: mit seinem Grundstück unmittelbar an das Baugrundstück des Bauteils B angrenzende, aber 114 m vom gesondert bewilligten Bauteil C entfernte) Nachbar besitzt auf die Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Bauvorhabens insoweit einen Rechtsanspruch, als damit eine Beeinträchtigung seiner subjektiv-öffentlichen Rechte in Betracht kommt.
- § 31 Abs 1 Z 2 oö BauO
- Unteilbarkeit des Bauvorhabens
- LVwG OÖ, 13.01.2023, LVwG-153677/8/JS/JuS
- BBL-Slg 2023/78
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
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