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Unteilbarkeit des Bauvorhabens; Parteistellung der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
87 Wörter, Seiten 102-102

20,00 €

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Über ein Bauvorhaben, das sich technisch oder funktionell als Einheit erweist (hier: gemeinsame Errichtung von Wohn-, Büro und Ordinationsgebäuden samt einem mehrstöckigen Parkgaragengebäude auf drei Baugrundstücken), hat die Baubehörde in seiner Gesamtheit abzusprechen.

Der (hier: mit seinem Grundstück unmittelbar an das Baugrundstück des Bauteils B angrenzende, aber 114 m vom gesondert bewilligten Bauteil C entfernte) Nachbar besitzt auf die Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Bauvorhabens insoweit einen Rechtsanspruch, als damit eine Beeinträchtigung seiner subjektiv-öffentlichen Rechte in Betracht kommt.

  • § 31 Abs 1 Z 2 oö BauO
  • Unteilbarkeit des Bauvorhabens
  • LVwG OÖ, 13.01.2023, LVwG-153677/8/JS/JuS
  • BBL-Slg 2023/78
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Parteistellung der Nachbarn
  • Baurecht

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