


Beseitigung einer Grenzmauer; Errichtungs- und Erhaltungsanspruch; Aufwandersatzanspruch
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1777 Wörter, Seiten 115-117
20,00 €
inkl MwSt




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Nach § 858 Satz 2 ABGB steht es dem zur Errichtung einer Einfriedung verpflichteten Liegenschaftseigentümer grundsätzlich frei, auf welche konkrete Weise er seine Verpflichtung erfüllt. Dies kann aber nicht dazu führen, dass der nach § 1042 ABGB aufgrund einer Ersatzvornahme regressberechtigte Liegenschaftsnachbar nur auf die billigste mögliche Einfriedungslösung verwiesen wäre.
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- BBL-Slg 2023/97
- OGH, 16.12.2022, 8 Ob 126/22w
- Beseitigung einer Grenzmauer
- Aufwandersatzanspruch
- Errichtungs- und Erhaltungsanspruch
- Baurecht
- § 858 ABGB
- § 1042 ABGB
Nach § 858 Satz 2 ABGB steht es dem zur Errichtung einer Einfriedung verpflichteten Liegenschaftseigentümer grundsätzlich frei, auf welche konkrete Weise er seine Verpflichtung erfüllt. Dies kann aber nicht dazu führen, dass der nach § 1042 ABGB aufgrund einer Ersatzvornahme regressberechtigte Liegenschaftsnachbar nur auf die billigste mögliche Einfriedungslösung verwiesen wäre.
- BBL-Slg 2023/97
- OGH, 16.12.2022, 8 Ob 126/22w
- Beseitigung einer Grenzmauer
- Aufwandersatzanspruch
- Errichtungs- und Erhaltungsanspruch
- Baurecht
- § 858 ABGB
- § 1042 ABGB