


Einfriedung; Pflanzentröge; anzeigepflichtige Maßnahmen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 45 Wörter, Seiten 108-108
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Bei der Errichtung von vorgefertigten Pflanzentrögen aus Beton (hier: mit einer Breite von 50 cm und mit einem Gewicht bis zu 550 kg) in einer durchgängigen Länge von 18 m entlang der angrenzenden Verkehrsfläche handelt es sich um eine anzeigepflichtige Einfriedung.
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- anzeigepflichtige Maßnahmen
- Pflanzentröge
- LVwG Tir, 10.02.2023, LVwG-2022/38/3308-6
- § 28 Abs 3 Z 1 tir BauO
- § 28 Abs 2 lit b tir BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2023/86
- Einfriedung
Bei der Errichtung von vorgefertigten Pflanzentrögen aus Beton (hier: mit einer Breite von 50 cm und mit einem Gewicht bis zu 550 kg) in einer durchgängigen Länge von 18 m entlang der angrenzenden Verkehrsfläche handelt es sich um eine anzeigepflichtige Einfriedung.
- anzeigepflichtige Maßnahmen
- Pflanzentröge
- LVwG Tir, 10.02.2023, LVwG-2022/38/3308-6
- § 28 Abs 3 Z 1 tir BauO
- § 28 Abs 2 lit b tir BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2023/86
- Einfriedung