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Immobilienmakler; Vermittlung einer Liegenschaft mit Biotop/Badeteich; fehlende wasserrechtliche Bewilligung; Schadenersatz wegen Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 26
- Rechtsprechung, 1131 Wörter
- Seiten 125-127
- https://doi.org/10.33196/bbl202303012501
20,00 €
inkl MwStDer Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen.
Von einem sorgfältigen Immobilienmakler ist – ohne besonderen Anlass – nicht zu verlangen, über die Notwendigkeit allfälliger wasserrechtlicher Bewilligungen von Biotopen oder Schwimmteichen ohne oder mit natürlichem Ab- und Zufluss Bescheid zu wissen.
- Vermittlung einer Liegenschaft mit Biotop/Badeteich
- OGH, 21.12.2022, 5 Ob 190/22k
- § 3 MaklerG
- fehlende wasserrechtliche Bewilligung
- BBL-Slg 2023/103
- § 1299 ABGB
- Baurecht
- Immobilienmakler
- Schadenersatz wegen Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten
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