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Wegehalterhaftung Bauträger; Mithalter

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Mithalter haften für die Verletzung der Wegehalterpflichten zur ungeteilten Hand.

Die Unterlassung jeglicher Erkundigungen und Vorkehrungen zur Erfüllung der (winterlichen) Wegehalterpflichten durch einen Mithalter stellt eine auffallende Sorglosigkeit dar.

  • § 1319a ABGB
  • Wegehalterhaftung Bauträger
  • Mithalter
  • BBL-Slg 2023/96
  • OGH, 16.12.2022, 8 Ob 122/22g
  • Baurecht
  • § 93 StVO

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