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Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung; Dringlichkeit; dringliche, zwingende Gründe; Verhandlungsverfahren mit nur einem bestimmten Unternehmer

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Bei Vorliegen dringlicher, zwingender Gründe ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer zu führen.

  • § 37 BVergG
  • Dringlichkeit
  • dringliche, zwingende Gründe
  • § 122 BVergG
  • VwGH, 16.12.2022, Ro 2021/04/0028
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • BBL-Slg 2023/104
  • Baurecht
  • Verhandlungsverfahren mit nur einem bestimmten Unternehmer

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