


Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung; Dringlichkeit; dringliche, zwingende Gründe; Verhandlungsverfahren mit nur einem bestimmten Unternehmer
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1268 Wörter, Seiten 127-128
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Bei Vorliegen dringlicher, zwingender Gründe ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer zu führen.
-
- § 37 BVergG
- Dringlichkeit
- dringliche, zwingende Gründe
- § 122 BVergG
- VwGH, 16.12.2022, Ro 2021/04/0028
- Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- BBL-Slg 2023/104
- Baurecht
- Verhandlungsverfahren mit nur einem bestimmten Unternehmer
Bei Vorliegen dringlicher, zwingender Gründe ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer zu führen.
- § 37 BVergG
- Dringlichkeit
- dringliche, zwingende Gründe
- § 122 BVergG
- VwGH, 16.12.2022, Ro 2021/04/0028
- Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- BBL-Slg 2023/104
- Baurecht
- Verhandlungsverfahren mit nur einem bestimmten Unternehmer