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Betriebswohnung; Begriff „Betreiberwohnung“

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
629 Wörter, Seiten 105-106

20,00 €

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Als „Betreiber“ ist die zivilrechtliche Funktion der „Innehabung“ oder auch die Funktion des „Gewerbetreibenden“, der eine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt, zu verstehen.

Eine als „Betreiberwohnung“ konsentierte Wohnung für den im Gebäude angesiedelten Betrieb darf nicht von einem bloß Angestellten des Gewerbebetriebes genutzt werden.

  • § 43 Abs 1 lit a tir BauO
  • § 28 Abs 1 lit c tir BauO
  • § 43 Abs 2 tir BauO
  • LVwG Tir, 09.01.2023, LVwG-2022/40/2644-4
  • BBL-Slg 2023/82
  • Begriff „Betreiberwohnung“
  • Baurecht
  • Betriebswohnung

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