Zum Hauptinhalt springen

Betriebswohnung; Begriff „Betreiberwohnung“

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Als „Betreiber“ ist die zivilrechtliche Funktion der „Innehabung“ oder auch die Funktion des „Gewerbetreibenden“, der eine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt, zu verstehen.

Eine als „Betreiberwohnung“ konsentierte Wohnung für den im Gebäude angesiedelten Betrieb darf nicht von einem bloß Angestellten des Gewerbebetriebes genutzt werden.

  • § 43 Abs 1 lit a tir BauO
  • § 28 Abs 1 lit c tir BauO
  • § 43 Abs 2 tir BauO
  • LVwG Tir, 09.01.2023, LVwG-2022/40/2644-4
  • BBL-Slg 2023/82
  • Begriff „Betreiberwohnung“
  • Baurecht
  • Betriebswohnung

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!