


Betriebswohnung; Begriff „Betreiberwohnung“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 629 Wörter, Seiten 105-106
20,00 €
inkl MwSt




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Als „Betreiber“ ist die zivilrechtliche Funktion der „Innehabung“ oder auch die Funktion des „Gewerbetreibenden“, der eine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt, zu verstehen.
Eine als „Betreiberwohnung“ konsentierte Wohnung für den im Gebäude angesiedelten Betrieb darf nicht von einem bloß Angestellten des Gewerbebetriebes genutzt werden.
-
- § 43 Abs 1 lit a tir BauO
- § 28 Abs 1 lit c tir BauO
- § 43 Abs 2 tir BauO
- LVwG Tir, 09.01.2023, LVwG-2022/40/2644-4
- BBL-Slg 2023/82
- Begriff „Betreiberwohnung“
- Baurecht
- Betriebswohnung
Als „Betreiber“ ist die zivilrechtliche Funktion der „Innehabung“ oder auch die Funktion des „Gewerbetreibenden“, der eine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt, zu verstehen.
Eine als „Betreiberwohnung“ konsentierte Wohnung für den im Gebäude angesiedelten Betrieb darf nicht von einem bloß Angestellten des Gewerbebetriebes genutzt werden.
- § 43 Abs 1 lit a tir BauO
- § 28 Abs 1 lit c tir BauO
- § 43 Abs 2 tir BauO
- LVwG Tir, 09.01.2023, LVwG-2022/40/2644-4
- BBL-Slg 2023/82
- Begriff „Betreiberwohnung“
- Baurecht
- Betriebswohnung