


Aufgriffsobliegenheit des gekündigten Arbeitnehmers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 765 Wörter, Seiten 527-528
30,00 €
inkl MwSt




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Die Rechtswidrigkeit einer Kündigung kann nicht unbegrenzt geltend gemacht werden.
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer einer Facharztausbildung ist sachlich gerechtfertigt.
Ein Ausschluss des Abfertigungsanspruches bei Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf (§ 48 Abs 2 Z 3 VBO Wien) bewirkt keine unzulässige Diskriminierung von Dienstnehmern, die sich in Ausbildung befinden.
-
- § 1158 ABGB
- § 4 Z 1 Anh RL 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
- § 20 Abs 2 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 24.09.2012, 9 Ra 52/12a-25
- OGH, 24.04.2013, 9 ObA 142/12s
- § 48 Abs 2 Z 3 VBO Wien
- WBl-Slg 2013/191
Die Rechtswidrigkeit einer Kündigung kann nicht unbegrenzt geltend gemacht werden.
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer einer Facharztausbildung ist sachlich gerechtfertigt.
Ein Ausschluss des Abfertigungsanspruches bei Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf (§ 48 Abs 2 Z 3 VBO Wien) bewirkt keine unzulässige Diskriminierung von Dienstnehmern, die sich in Ausbildung befinden.
- § 1158 ABGB
- § 4 Z 1 Anh RL 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
- § 20 Abs 2 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 24.09.2012, 9 Ra 52/12a-25
- OGH, 24.04.2013, 9 ObA 142/12s
- § 48 Abs 2 Z 3 VBO Wien
- WBl-Slg 2013/191