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Dienstunfähigkeit als Entlassungsgrund

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Der Entlassungsgrund der Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Arbeit liegt vor, wenn ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeitnehmer die gem § 130 GewO 1994 erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.

  • OLG Wien, 26.02.2013, 7 Ra 12/13f-31
  • § 130 Abs 8 GewO
  • OGH, 24.04.2013, 9 ObA 41/13i
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2013/189
  • § 82 lit b GewO

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