


Dienstunfähigkeit als Entlassungsgrund
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 666 Wörter, Seiten 525-526
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Der Entlassungsgrund der Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Arbeit liegt vor, wenn ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeitnehmer die gem § 130 GewO 1994 erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
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- OLG Wien, 26.02.2013, 7 Ra 12/13f-31
- § 130 Abs 8 GewO
- OGH, 24.04.2013, 9 ObA 41/13i
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2013/189
- § 82 lit b GewO
Der Entlassungsgrund der Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Arbeit liegt vor, wenn ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeitnehmer die gem § 130 GewO 1994 erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
- OLG Wien, 26.02.2013, 7 Ra 12/13f-31
- § 130 Abs 8 GewO
- OGH, 24.04.2013, 9 ObA 41/13i
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2013/189
- § 82 lit b GewO