


Zur Antragslegitimation im Verfahren zur Festsetzung der Vorstandsvergütung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1631 Wörter, Seiten 536-537
30,00 €
inkl MwSt




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Gemäß § 19 Abs 2 PSG sind alle Stiftungsorgane und jedes einzelne Organmitglied antragslegitimiert. Auf Grund der für gewesene Vorstandsmitglieder weiter bestehenden Verschwiegenheitspflicht bestehen keine Bedenken, über den Wortlaut des § 19 Abs 2 PSG hinaus auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern insbesondere für die sie selbst betreffenden Vergütungsansprüche für vergangene Zeiträume die Antragslegitimation zuzugestehen.
Ein gegenüber dem Gericht bestehendes Antragsrecht, das sich nach dem Gesetz auf die Organstellung oder Organmitgliedschaft gründen, ist nicht Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs und kann daher nicht verkauft oder zediert werden.
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- LG Steyr, 30.11.2012, 21 Fr 3783/12t
- OLG Linz, 02.01.2013, 6 R 207/12x
- § 19 Abs 2 PSG
- WBl-Slg 2013/195
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 08.05.2013, 6 Ob 20/13d
Gemäß § 19 Abs 2 PSG sind alle Stiftungsorgane und jedes einzelne Organmitglied antragslegitimiert. Auf Grund der für gewesene Vorstandsmitglieder weiter bestehenden Verschwiegenheitspflicht bestehen keine Bedenken, über den Wortlaut des § 19 Abs 2 PSG hinaus auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern insbesondere für die sie selbst betreffenden Vergütungsansprüche für vergangene Zeiträume die Antragslegitimation zuzugestehen.
Ein gegenüber dem Gericht bestehendes Antragsrecht, das sich nach dem Gesetz auf die Organstellung oder Organmitgliedschaft gründen, ist nicht Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs und kann daher nicht verkauft oder zediert werden.
- LG Steyr, 30.11.2012, 21 Fr 3783/12t
- OLG Linz, 02.01.2013, 6 R 207/12x
- § 19 Abs 2 PSG
- WBl-Slg 2013/195
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 08.05.2013, 6 Ob 20/13d