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Zur Antragslegitimation im Verfahren zur Festsetzung der Vorstandsvergütung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1631 Wörter, Seiten 536-537

30,00 €

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Gemäß § 19 Abs 2 PSG sind alle Stiftungsorgane und jedes einzelne Organmitglied antragslegitimiert. Auf Grund der für gewesene Vorstandsmitglieder weiter bestehenden Verschwiegenheitspflicht bestehen keine Bedenken, über den Wortlaut des § 19 Abs 2 PSG hinaus auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern insbesondere für die sie selbst betreffenden Vergütungsansprüche für vergangene Zeiträume die Antragslegitimation zuzugestehen.

Ein gegenüber dem Gericht bestehendes Antragsrecht, das sich nach dem Gesetz auf die Organstellung oder Organmitgliedschaft gründen, ist nicht Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs und kann daher nicht verkauft oder zediert werden.

  • LG Steyr, 30.11.2012, 21 Fr 3783/12t
  • OLG Linz, 02.01.2013, 6 R 207/12x
  • § 19 Abs 2 PSG
  • WBl-Slg 2013/195
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 20/13d

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