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Heft 9, September 2013, Band 27
Zum Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl ohne Geltendmachung des Mangels der Zuständigkeit des UrsprungsMS: keine Einlassung iS des Art 24 der EuGVVO
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 2236 Wörter
- Seiten 516-518
- https://doi.org/10.33196/wbl201309051601
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inkl MwStArt 6 der VO (EG) Nr 1896/2006 ist iVm ihrem Art 17 dahin auszulegen, dass ein Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl, mit dem der Mangel der Zuständigkeit des Gerichts des UrsprungsMS nicht geltend gemacht wird, nicht als Einlassung iS des Art 24 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen angesehen werden kann und dass der Umstand, dass der Bekl im Rahmen des von ihm eingelegten Einspruchs Vorbringen zur Hauptsache erstattet hat, insoweit nicht relevant ist.
- Art 6 und 17 der VO (EG) Nr 1896/2006 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
- WBl-Slg 2013/182
- EuGH, 13.06.2013, Rs C-144/12, (Goldbet Sportwetten GmbH/Massimo Sperindeo; Oberster Gerichtshof [Österreich])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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