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Bauanzeige; Sachverständigengebühren

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Die unmittelbare Verpflichtung des Anzeigelegers in einer als Bescheid zu wertenden „Kenntnisnahme Bauanzeige“ zur Begleichung von Sachverständigengebühren (hier: betreffend die Stellungnahmen eines hochbautechnischen Sachverständigen zur Bauanzeige) ist rechtswidrig.

Eine überwälzung der Sachverständigengebühren kommt erst dann in Betracht, wenn sie bescheidmäßig festgesetzt und tatsächlich bereits bezahlt worden sind, weil sie erst damit der Baubehörde im Sinn des § 76 Abs 1 erster Satz AVG „erwachsen“ sind.

  • § 76 AVG
  • § 53a AVG
  • LVwG Tir, 12.05.2023, LVwG-2023/40/1223-1
  • Bauanzeige
  • § 30 tir BauO
  • Sachverständigengebühren
  • BBL-Slg 2023/159
  • Baurecht

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