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Rücktritt vom Maklervertrag; Vertragsschluss im Fernabsatz

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
64 Wörter, Seiten 206-206

20,00 €

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Unter für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystemen sind nicht nur solche zu verstehen, die der Vertragspartner des Verbrauchers selbst betreibt, sondern auch von einem Dritten angebotene Online-Plattformen. Wesentlich für die Qualifikation als Fernabsatzvertrag ist, dass der Vertrag mittels Fernkommunikationsmittel verhandelt und abgeschlossen wird. Die Unterfertigung des Kaufanbots und der Provisionsvereinbarung in den Geschäftsräumlichkeiten des Maklers schadet nicht.

  • Vertragsschluss im Fernabsatz
  • BBL-Slg 2023/177
  • § 3 FAGG
  • Rücktritt vom Maklervertrag
  • Baurecht
  • OGH, 17.05.2023, 6 Ob 49/23h

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