


Immissionsklage; Passivlegitimation der baurechtsgebenden und rückmietenden Grundstückseigentümerin; Eindringen von Abwasser über Dachgully
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 940 Wörter, Seiten 196-197
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Die Grundstückseigentümerin kann mangels jeglicher rechtlicher Einflussmöglichkeiten auf die Bauberechtigte als Fruchtgenussberechtigte nicht als mittelbare Störerin nach § 364 Abs 2 ABGB in Anspruch genommen werden.
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- OGH, 19.04.2023, 3 Ob 21/23v
- § 6 Abs 2 BauRG
- Immissionsklage
- BBL-Slg 2023/167
- § 523 ABGB
- Eindringen von Abwasser über Dachgully
- § 364 Abs 2 ABGB
- Baurecht
- Passivlegitimation der baurechtsgebenden und rückmietenden Grundstückseigentümerin
Die Grundstückseigentümerin kann mangels jeglicher rechtlicher Einflussmöglichkeiten auf die Bauberechtigte als Fruchtgenussberechtigte nicht als mittelbare Störerin nach § 364 Abs 2 ABGB in Anspruch genommen werden.
- OGH, 19.04.2023, 3 Ob 21/23v
- § 6 Abs 2 BauRG
- Immissionsklage
- BBL-Slg 2023/167
- § 523 ABGB
- Eindringen von Abwasser über Dachgully
- § 364 Abs 2 ABGB
- Baurecht
- Passivlegitimation der baurechtsgebenden und rückmietenden Grundstückseigentümerin