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Unterlassen von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen; sittenwidriges Verhalten

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Der bloße Umstand, dass der Waldeigentümer – sei es auch unter Billigung eines Schadens für den Nachbarn – keine Waldbewirtschaftungsmaßnahmen setzt, ist nicht als sittenwidriges Verhalten im Sinn des § 1295 Abs 2 ABGB anzusehen, sodass darauf weder ein Schadenersatzanspruch noch ein Unterlassungsbegehren gestützt werden kann.

  • sittenwidriges Verhalten
  • BBL-Slg 2023/172
  • Baurecht
  • § 1295 Abs 2 ABGB
  • OGH, 25.04.2023, 10 Ob 15/23p
  • Unterlassen von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen

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