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Untersagung eigenmächtiger Eingriffe ins Miteigentum

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Substanzveränderungen an allgemeinen Teilen des Hauses (Keller) in Gestalt von (auch) kleinräumigen Wanddurchbrüchen, Anbringung von Verteilerkästen und Verteilerdosen samt Elektroinstallationsrohren, Anbringung von Abflussrohren und Aufstellung einer Luftwärmepumpe sind keine bagatellhaften Veränderungen, welche vom nicht zustimmenden Miteigentümer hinzunehmen sind. Der Schikaneeinwand ist bei Verteidigung des Eigentumsrechts grundsätzlich ausgeschlossen.

  • BBL-Slg 2023/180
  • § 835 ABGB
  • § 834 ABGB
  • OGH, 25.05.2023, 3 Ob 91/23p
  • § 836 ABGB
  • § 523 ABGB
  • Untersagung eigenmächtiger Eingriffe ins Miteigentum
  • Baurecht

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