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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Superädifikat

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Die Verpflichtung zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Baues trifft den jeweiligen Eigentümer.

Hat das Bauwerk ein anderer als der Grundeigentümer errichtet und ist es nicht für die Dauer bestimmt, liegt ein Superädifikat vor; in diesem Fall ist der Bauauftrag an den Eigentümer des Superädifikates zu erteilen.

Das Fehlen der Belassungsabsicht muss bereits zu Beginn der Bauführung objektiv in Erscheinung treten.

Schon der Umstand, dass die Absicht besteht, den fremden Grund zu kaufen, spricht gegen eine mangelnde Belassungsabsicht.

  • Superädifikat
  • BBL-Slg 2013/88
  • § 41 Abs 3 stmk BauG
  • Baurecht
  • VwGH, 24.01.2013, 2012/06/0157
  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag
  • § 293 ABGB

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