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Lagerbehälter für Heizöl

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Ein Kunststofftank, der nicht tragfähig überdeckt ist (zB mit Erdreich, Sand), sondern sich in einem betonierten Schacht befindet, ist ein oberirdischer Lagerbehälter und muss einen Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden und Decken aufweisen.

  • Lagerbehälter für Heizöl
  • BBL-Slg 2013/87
  • VwGH, 19.12.2012, 2012/06/0047
  • Baurecht
  • § 7 Abs 2 stmk ÖlfeuerungsG
  • § 3 Abs 4 stmk ÖlfeuerungsG

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