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Bestimmtheitsgebot von Servituten; Begründung durch Urteil

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Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also auch deren Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten.

  • Bestimmtheitsgebot von Servituten
  • § 12 GBG
  • OGH, 20.04.2021, 5 Ob 41/21x
  • § 523 ABGB
  • Begründung durch Urteil
  • BBL-Slg 2021/186
  • Baurecht

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