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Nachbarrechtliche Haftung wegen unsachgemäßer Grabungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
771 Wörter, Seiten 205-206

20,00 €

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Die Haftung für durch unsachgemäße Abgrabung eines Hanges erfolgte Vertiefungen, die dem Nachbargrundstück die Stütze entziehen, entfällt nicht schon dadurch, weil das beeinträchtigte Gebäude konsenswidrig errichtet wurde.

Die bescheidmäßige Verpflichtung zur Herstellung einer Aufschließungsstraße berechtigt den Verpflichteten nicht zu unsachgemäßen Grabungsarbeiten, weshalb es sich dabei um keine behördlich genehmigte Anlage im Sinn des § 364a ABGB handelt.

  • Nachbarrechtliche Haftung wegen unsachgemäßer Grabungen
  • BBL-Slg 2021/198
  • § 364b ABGB
  • § 364a ABGB
  • OGH, 12.05.2021, 6 Ob 8/21a
  • Baurecht

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