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Ersitzung; schmaler Grundstücksstreifen; Seezugang; bücherlicher Eigentumswechsel

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Ersitzung schafft zwar originär Eigentum, lässt aber nicht einen ersessenen Grundstreifen dem Grundstück des Ersitzers zuwachsen.

Der Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken kann nur durch einen bücherlichen Eigentumswechsel oder durch eine Berichtigung der strittigen Grenze geändert werden.

Die Klage auf Herstellung des einer bereits eingetretenen Rechtslage entsprechenden Buchstandes ist unverjährbar.

  • Seezugang
  • bücherlicher Eigentumswechsel
  • § 431 ABGB
  • schmaler Grundstücksstreifen
  • BBL-Slg 2021/191
  • § 1489 ABGB
  • Baurecht
  • Ersitzung
  • § 850 ABGB
  • OGH, 21.04.2021, 1 Ob 12/21b

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