


Das europäische Strafregisteraustauschsystem ECRIS und seine Erweiterung auf Drittstaatsangehörige
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2017
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2874 Wörter, Seiten 558-562
20,00 €
inkl MwSt




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Seit mehreren Jahren ist das europäische Strafregisteraustauschsystem ECRIS unauffällig, aber weitgehend problemlos in Betrieb; gemessen an den Fallzahlen ist es mit Abstand das erfolgreichste Werkzeug aus dem Baukasten der gegenseitigen Anerkennung. Wirklich brauchbar ist es aber bisher nur bei verurteilten Unionsbürgern. Daher wird aktuell über eine Erweiterung auf Drittstaatsangehörige verhandelt.
-
- Zeder, Fritz
-
- Fingerabdrücke
- § 79 EU-JZG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- StrafregisterG
- § 80 EU-JZG
- Art 82 Abs 1 AEUV
- JST 2017, 558
- Gegenseitige Anerkennung
- § 77 EU-JZG
- § 78 EU-JZG
- Strafregisterauskunft
Seit mehreren Jahren ist das europäische Strafregisteraustauschsystem ECRIS unauffällig, aber weitgehend problemlos in Betrieb; gemessen an den Fallzahlen ist es mit Abstand das erfolgreichste Werkzeug aus dem Baukasten der gegenseitigen Anerkennung. Wirklich brauchbar ist es aber bisher nur bei verurteilten Unionsbürgern. Daher wird aktuell über eine Erweiterung auf Drittstaatsangehörige verhandelt.
- Zeder, Fritz
- Fingerabdrücke
- § 79 EU-JZG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- StrafregisterG
- § 80 EU-JZG
- Art 82 Abs 1 AEUV
- JST 2017, 558
- Gegenseitige Anerkennung
- § 77 EU-JZG
- § 78 EU-JZG
- Strafregisterauskunft