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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Oberster Gerichtshof, Finnland) im Auslieferungsverfahren gegen Denis Raugevicius, C-247/17

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1. Sind innerstaatliche Vorschriften über die Auslieferung wegen einer Straftat im Hinblick auf die Freizügigkeit von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats unabhängig davon, ob ein auf einem Auslieferungsübereinkommen beruhender Auslieferungsantrag eines Drittstaats zum Zweck der Strafvollstreckung oder – wie in der Rechtssache Petruhhin – zum Zweck der Strafverfolgung gestellt wird, in gleicher Weise zu bewerten? Spielt es eine Rolle, dass die Person, deren Auslieferung beantragt wird, neben der Unionsbürgerschaft auch die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der den Auslieferungsantrag gestellt hat?

2. Versetzt eine nationale Regelung, wonach nur eigene Staatsangehörige nicht zur Strafvollstreckung außerhalb der Union ausgeliefert werden, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats in ungerechtfertigter Weise in eine ungünstigere Lage? Sind auch in einem Fall, in dem es um die Vollstreckung geht, Mechanismen des Unionsrechts anzuwenden, durch die ein für sich genommen legitimes Ziel auf weniger beeinträchtigende Weise erreicht werden kann? Wie ist ein Auslieferungsantrag zu beantworten, wenn er in Anwendung derartiger Mechanismen dem anderen Mitgliedstaat mitgeteilt wurde, dieser jedoch zB wegen rechtlicher Hindernisse keine Maßnahmen in Bezug auf seinen Staatsangehörigen einleitet?

  • Zeder, Fritz
  • JST-Slg 2017/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • EuGH, C-247/17

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