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Zulässige Oberbekleidung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2017
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
554 Wörter, Seiten 586-586

20,00 €

inkl MwSt

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Die Strafgefangenen sind berechtigt, einfache und zweckmäßige eigene Oberbekleidung zu tragen, soweit (...) keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Oberbekleidung, die auf eine Gefangenengewerkschaft verweist, die gesetzlich nicht vorgesehen ist und deren Verein aufgelöst wurde, ist geeignet, die Sicherheit und Ordnung in der Justizanstalt zu gefährden.

  • § 39 StVG
  • § 20 StVG
  • § 122 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2017/74
  • § 120 StVG
  • LGSt Graz, 26.07.2017, 1 Bl 72/16s
  • § 121 StVG

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