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Schwaighofer, Klaus

Suchtgifthandel, Einfuhr von Suchtgift, Besitz, Konkurrenz, Einziehung, Konfiskation, Verhältnismäßigkeitsprüfung

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Grenzüberschreitender Suchtgifthandel in der Variante der Ein- und Ausfuhr (§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall) und der mit Beziehung auf dasselbe Suchtgift mit Überlassungsvorsatz ausgeübte Besitz im Inland (§ 28 Abs 1 2. Fall) stehen zueinander in echter Konkurrenz.

Die bloße Aufzählung der von der Einziehung betroffenen Gegenstände im Urteilsspruch reicht zur Fundierung der Einziehungsvoraussetzungen – insbesondere einer aus der besonderen Beschaffenheit der Gegenstände resultierenden Deliktstauglichkeit – keineswegs aus.

Bei der Konfiskation ist zwingend eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.

  • Schwaighofer, Klaus
  • § 28 Abs 1 SMG
  • OGH, 04.11.2016, 12 Os 112/16m
  • JST-Slg 2017/69
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 26 StGB
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 19a StGB

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