


Suchtgifthandel, Einfuhr von Suchtgift, Besitz, Konkurrenz, Einziehung, Konfiskation, Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 737 Wörter, Seiten 580-582
20,00 €
inkl MwSt




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Grenzüberschreitender Suchtgifthandel in der Variante der Ein- und Ausfuhr (§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall) und der mit Beziehung auf dasselbe Suchtgift mit Überlassungsvorsatz ausgeübte Besitz im Inland (§ 28 Abs 1 2. Fall) stehen zueinander in echter Konkurrenz.
Die bloße Aufzählung der von der Einziehung betroffenen Gegenstände im Urteilsspruch reicht zur Fundierung der Einziehungsvoraussetzungen – insbesondere einer aus der besonderen Beschaffenheit der Gegenstände resultierenden Deliktstauglichkeit – keineswegs aus.
Bei der Konfiskation ist zwingend eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.
-
- Schwaighofer, Klaus
-
- § 28 Abs 1 SMG
- OGH, 04.11.2016, 12 Os 112/16m
- JST-Slg 2017/69
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 26 StGB
- § 28a Abs 1 SMG
- § 19a StGB
Grenzüberschreitender Suchtgifthandel in der Variante der Ein- und Ausfuhr (§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall) und der mit Beziehung auf dasselbe Suchtgift mit Überlassungsvorsatz ausgeübte Besitz im Inland (§ 28 Abs 1 2. Fall) stehen zueinander in echter Konkurrenz.
Die bloße Aufzählung der von der Einziehung betroffenen Gegenstände im Urteilsspruch reicht zur Fundierung der Einziehungsvoraussetzungen – insbesondere einer aus der besonderen Beschaffenheit der Gegenstände resultierenden Deliktstauglichkeit – keineswegs aus.
Bei der Konfiskation ist zwingend eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.
- Schwaighofer, Klaus
- § 28 Abs 1 SMG
- OGH, 04.11.2016, 12 Os 112/16m
- JST-Slg 2017/69
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 26 StGB
- § 28a Abs 1 SMG
- § 19a StGB