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Fällt ein Haftgrund – hier: Verdunkelungsgefahr – weg, kann die Änderung des Haftortes nicht mehr darauf gestützt werden.

  • OLG Wien, 13.07.2017, 132 Bs 170/17w, (Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz, 12.5.2016, GZ 152625/01-II 3/2017)
  • § 183 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2017/73

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