Plädoyer für die umfassende Möglichkeit einer diversionellen Erledigung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2017
- Aufsatz, 6593 Wörter
- Seiten 535 -544
- https://doi.org/10.33196/jst201706053501
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§ 203 FinStrG idF BGBl I 2015/163 schließt die Anwendung einer diversionellen Erledigung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren für (junge) Erwachsene und Verbände nach dem VbVG explizit aus. Lediglich hinsichtlich Jugendstraftaten und im Rahmen eines Vorgehens nach §§ 209a und b StPO besteht diese (theoretische) Möglichkeit. Auch wenn damit die Rechtslage vor dem StRÄG 2015 im Ergebnis lediglich fortgeschrieben wird, entspricht dieser weitestgehende Diversionsausschluss nicht (mehr) den Wertungen eines modernen Strafrechts. Dies will dieser Beitrag anhand von Beispielen aus der Praxis darlegen und gleichzeitig Ansätze für eine Implementierung der Diversion im FinStrG de le ferenda aufzeigen.
- Mayerhöfer, Marc Julian
- § 191 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Finanzstrafverfahren
- § 192 StPO
- § 198 StPO
- § 190 StPO
- Diversion
- § 200 StPO
- § 199 StPO
- § 203 FinStrG
- JST 2017, 535
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