


Die Organe des Medieninhabers in Verfahren nach dem MedienG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Zur Erinnerung
- Umfang:
- 568 Wörter, Seiten 80-80
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Die zur Vertretung nach außen befugten Organe eines als juristische Person organisierten Medieninhabers werden vom MedienG ebenso geschützt wie der Medieninhaber selbst.
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- Rami, Michael
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- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2016, 80
Die zur Vertretung nach außen befugten Organe eines als juristische Person organisierten Medieninhabers werden vom MedienG ebenso geschützt wie der Medieninhaber selbst.
- Rami, Michael
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2016, 80