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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Deutschland, im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Robert Cǎldǎraru, C-659/15 PPU

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Ist Art 1 Abs 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl so auszulegen, dass eine Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung unzulässig ist, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat die Grundrechte der betroffenen Person und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art 6 EUV niedergelegt sind, verletzen, oder ist er so auszulegen, dass der Vollstreckungsstaat in diesen Fällen die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung von einer Zusicherung der Einhaltung von Haftbedingungen abhängig machen kann oder muss? Kann oder muss der Vollstreckungsstaat dazu konkrete Mindestanforderungen an die zuzusichernden Haftbedingungen formulieren?

Sind Art 5 und Art 6 Abs 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI so auszulegen, dass die ausstellende Justizbehörde auch berechtigt ist, Zusicherungen über die Einhaltung von Haftbedingungen zu machen oder verbleibt es insoweit bei der innerstaatlichen Zuständigkeitsordnung des Ausstellungsmitgliedstaates?

  • Zeder, Fritz
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2016/3
  • EuGH, C-659/15 PPU

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