


Haftverhängung trotz Überschreitens der Entscheidungsfrist von 48 Stunden ab Einlieferung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2090 Wörter, Seiten 46-49
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Verstoß gegen die Frist des § 174 Abs 1 dritter Satz StPO kann den Beschuldigten in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzen; ihre Nichteinhaltung hindert jedoch noch nicht schon per se die Verhängung der Untersuchungshaft: Anders als § 175 Abs 1 zweiter Satz StPO, der bei Ablauf der Haftfristen ausdrücklich die Enthaftung des Beschuldigten anordnet, bestimmt § 174 Abs 1 StPO solches (bei Vorliegen der sonstigen Haftvoraussetzungen) nicht.
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- Nimmervoll, Rainer
-
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 172 Abs 1 StPO
- § 174 Abs 1 StPO
- JST-Slg 2016/1
- OLG Linz, 24.09.2015, 8 Bs 201/15p
Ein Verstoß gegen die Frist des § 174 Abs 1 dritter Satz StPO kann den Beschuldigten in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzen; ihre Nichteinhaltung hindert jedoch noch nicht schon per se die Verhängung der Untersuchungshaft: Anders als § 175 Abs 1 zweiter Satz StPO, der bei Ablauf der Haftfristen ausdrücklich die Enthaftung des Beschuldigten anordnet, bestimmt § 174 Abs 1 StPO solches (bei Vorliegen der sonstigen Haftvoraussetzungen) nicht.
- Nimmervoll, Rainer
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 172 Abs 1 StPO
- § 174 Abs 1 StPO
- JST-Slg 2016/1
- OLG Linz, 24.09.2015, 8 Bs 201/15p