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Entzug des Reisepasses bei Suchtgifteinfuhr?

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Das bloße Durchführen von grenzüberschreitenden Suchtgifttransporten allein zwecks Einfuhr von Suchtgift zum überwiegenden Eigenkonsum, wobei zwar im konkreten Fall die „Grenzmenge“ überschritten, aber eine „große Menge“ iSd § 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG bei Weitem nicht erreicht wurde, rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer relevanter Umstände nicht die Annahme, dass durch den Aufenthalt des Passwerbers im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde. Es kann somit in einem solchen Fall nicht vom Vorliegen des Entziehungstatbestandes nach § 14 Abs 1 Z 4 PassG ausgegangen werden.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • LVwG Vlbg, 23.06.2014, LVwG-450-001/14
  • § 27 Abs 2 SMG
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 28a Abs 3 SMG
  • ZVG-Slg 2014/155
  • § 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 15 Abs 1 PassG
  • § 14 Abs 1 Z 4 PassG

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