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Strafbarkeitsverjährung und Zustellfiktion

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Die Zustellfiktion des § 2 Abs 1 VwGbk-ÜG hat als fristwahrendes Ereignis für die Strafbarkeitsverjährung nach § 31 Abs 2 VStG keine Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr – wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat – die Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Revisionswerber innerhalb der Verjährungsfrist.

  • VwGH, 29.07.2014, Ro 2014/02/0074
  • § 2 Abs 1 VwGbk-ÜG
  • § 31 Abs 2 VStG
  • ZVG-Slg 2014/142
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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