Zur Rechtswirkung von Erkenntnissen der VwG auf bekämpfte Bescheide – dargestellt anhand der Interpretation des § 359c GewO
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 1
- Aufsatz, 6982 Wörter
- Seiten 640 -650
- https://doi.org/10.33196/zvg201407064001
20,00 €
inkl MwSt
Im wissenschaftlichen Schrifttum und in der Verwaltungspraxis ist die Frage umstritten, welche Rechtswirkung die (meritorische) Entscheidung eines VwG auf den Bestand des bekämpften Bescheids hat. Namentlich ist fraglich, ob der einer Bescheidbeschwerde zu Grunde liegende Bescheid im in der Sache ergehenden Erkenntnis eines VwG „aufgeht“ und damit seine Rechtswirksamkeit verliert; oder ob der einer Beschwerde zu Grunde liegende Bescheid durch Erkenntnis eines VwG zwar inhaltlich geändert wird, aber als solcher weiter bestehen bleibt. Der folgende Beitrag versucht zu zeigen, dass die Rechtsfolge eines in der Sache ergehenden Erkenntnisses eines VwG nicht die Aufhebung des jeweils bekämpften Bescheids, sondern die inhaltliche Änderung unter gleichzeitiger Beibehaltung der Form des Bescheides ist, sodass nach einem (den Bescheidinhalt ändernden) Erkenntnis eines VwG ein Bescheid in der Fassung des Erkenntnisses eines VwG vorliegt.
- Stolzlechner, Harald
- Ersatzbescheid
- Revision.
- § 359c GewO
- Ersatzerkenntnis
- „Führung“ der Verwaltung (Art 20 Abs 1 B-VG)
- gewerbliche Betriebsanlage (zeitlich befristeter Betrieb ohne rk Genehmigung)
- BA-Genehmigungsbescheid
- Bescheid in der Fassung des Erkenntnisses eines VwG
- Bescheidbeschwerde
- § 63 VwGG
- § 42a UVP-G
- Art 130 Abs 4 B-VG
- Art 133 B-VG
- meritorische Entscheidungsbefugnis
- Art 130 Abs 1 B-VG
- Entscheidung in der Sache
- § 66 Abs 4 AVG
- Rechtskraft
- § 42 VwGG
- § 74 GewO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG 2014, 640
- § 28 VwGVG
- Rechtswirkung des Erkenntnisses eines VwG auf den bekämpften Bescheid
Weitere Artikel aus diesem Heft