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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zuspruch höherer Verpflegungskosten für die Teilnahme des Klägers (Versicherten) an einer Verhandlung bei Gericht?
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 1
- Judikatur - Materienrecht, 2920 Wörter
- Seiten 711-715
- https://doi.org/10.33196/zvg201407071101
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inkl MwStBei der Zuerkennung höherer Verpflegungskosten iSd § 16 GebAG hat die Behörde – auch wenn an eine solche Bescheinigung keine hohen Anforderungen zu stellen sind – zu begründen, weshalb und auf Basis welchen Sachverhaltes sie von einer erfolgreichen Bescheinigung der dem Zeugen entstandenen Mehrauslagen ausgeht. Nach dem klaren Wortlaut der §§ 14 und 16 GebAG ist der (erhöhte) Mehraufwand für die Verpflegung täglich nur für drei Mahlzeiten (das Frühstück, das Mittagessen, das Abendessen) und nur für eine Person (nämlich für den Zeugen, fallbezogen für den Versicherten) zu vergüten, und nicht auch für eine allfällige Verpflegung außerhalb dieser drei Mahlzeiten oder für die Versorgung anderer Personen (etwa der Familie).
- § 14 Abs 1 GebAG
- ZVG-Slg 2014/157
- § 28 Abs 3 VwGVG
- § 16 GebAG
- § 20 GebAG
- § 79 Abs 1 Z 1 ASGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 15 Abs 1 GebAG
- BVwG, 13.08.2014, W108 2004932-1
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