


Schadenersatz für Baumängel; Verjährung; Erkundigungsobliegenheit; Tiefgarage; Wassereintritt
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 631 Wörter, Seiten 241-242
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Die Erkundigungsobliegenheit darf nicht überspannt werden.
Ausnahmsweise kann aber, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen werden.
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- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- Erkundigungsobliegenheit
- Wassereintritt
- OGH, 13.06.2019, 4 Ob 92/19m
- Schadenersatz für Baumängel
- Verjährung
- § 1489 ABGB
- Tiefgarage
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/218
Die Erkundigungsobliegenheit darf nicht überspannt werden.
Ausnahmsweise kann aber, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen werden.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- Erkundigungsobliegenheit
- Wassereintritt
- OGH, 13.06.2019, 4 Ob 92/19m
- Schadenersatz für Baumängel
- Verjährung
- § 1489 ABGB
- Tiefgarage
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/218