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Zwischenlagerung eines Baustellencontainers in einem Bauhof; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

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Die Aufstellung eines Baustellencontainers zur Zwischenlagerung ohne sonstige Nutzung ist baubewilligungspflichtig.

Eine gewerberechtliche Genehmigung kann die erforderliche baurechtliche Bewilligung nach dem sbg BauPolG nicht ersetzen.

  • § 2 Abs 1 sbg BauPolG
  • § 3 sbg BauPolG
  • baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • VwGH, 07.08.2019, Ra 2019/06/0121
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2019/208
  • Zwischenlagerung eines Baustellencontainers in einem Bauhof

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