



Unvollständiges Angebot; unbehebbarer Mangel; Widerspruch; Ausschreibungsunterlagen; Wettbewerb; unzulässige Angebotsänderung
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 18
- Rechtsprechung, 98 Wörter
- Seiten 283 -283
- https://doi.org/10.33196/bbl201506028302
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Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass nicht ein den Ausschreibungsbestimmungen widersprechendes Angebot, sondern ein unvollständiges Angebot vorliegt, wäre dieser Mangel jedenfalls nicht behebbar, da eine nachträgliche Mängelbehebung mit „0“ den Ausschreibungsunterlagen widersprechen würde und eine nachträgliche Mängelbehebung mit einem Wert > 0 die Wettbewerbsstellung der Antragstellerin gegenüber ihren Mitbietern materiell verbessern würde, da der Wert der Leistung durch Erhöhung der zeitgebundenen Kosten nach Angebotsöffnung im offenen Verfahren in Kenntnis der Angebotspreise und der angebotenen Bauzeiten ihrer Mitbewerber in unzulässiger Weise beeinflusst würde und eine unzulässige Angebotsänderung vorgenommen würde.
- BBL-Slg 2015/267
- unbehebbarer Mangel
- BVwG, 28.05.2015, W134 2100650-2
- Wettbewerb
- § 255 Abs 1 BVergG
- § 255 Abs 6 BVergG
- Widerspruch
- Unvollständiges Angebot
- § 256 Abs 1 BVergG
- Baurecht
- unzulässige Angebotsänderung
- Ausschreibungsunterlagen
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