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Zustellung eines BVwG-Erkenntnisses mittels Fax; Unzulässigkeit eines Fristsetzungsantrages bei Erlassung der VwG-Entscheidung am Tag der Einbringung

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Die Zustellung eines Erkenntnisses des BVwG mittels Telefax ist jedenfalls dann rechtswirksam erfolgt, wenn

das Erkenntnis mit einer Amtssignatur iSd § 19 E-GovernmentG versehen war,

die Sendung dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist,

die Möglichkeit einer Übermittlung der Sendung im elektronischen Rechtsverkehr iSd § 21 BVwGG nicht besteht.

Ein Fristsetzungsantrag gemäß § 38 VwGG ist bereits dann unzulässig, wenn das VwG seine Entscheidung am Tag des Einlangens des Fristsetzungsantrags bei ihm erlassen hat, wobei es dafür jedenfalls ausreicht, wenn die Entscheidung (zumindest) einer Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens an diesem Tag rechtswirksam zugestellt worden ist.

  • ZVG-Slg 2015/102
  • § 37 ZustG
  • § 38 VwGG
  • § 7 ZustG
  • § 21 BVwGG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 17.12.2014, Fr 2014/18/0033

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