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Handstanger, Meinrad

20 Monate Verwaltungsgerichtsbarkeit neu

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Ausgehend von der Einrichtung der Verwaltungsgerichte (VwG) führt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zu einer beachtlichen Änderung im System des Verwaltungsrechtsschutzes und damit auch im Verfahren vor dem VwGH. Seit dem Umstellungstermin – dem 1. Jänner 2014 – sind nur rund 20 Monate vergangen. Ein Zeitraum, der für die Institutionalisierung eines neuen Rechtschutzsystems nicht ausreicht, um die erforderlichen juristischen Routinen umfassend zu entwickeln.

Dennoch wurden schon eine Reihe von judikativen Marksteinen gesetzt. Stand das Jahr 2014 eher im Zeichen der ersten Gehversuche, lässt sich heute schon zu einer Reihe von Fragen auf gefestigte Rechtsprechung aufbauen. In diesem Beitrag sollen einige dieser Linien skizziert werden.

  • Handstanger, Meinrad
  • ZVG 2015, 679
  • Judikatur.
  • § 71 VwGG
  • elektronischer Rechtsverkehr
  • § 29 VwGVG
  • Sachentscheidung
  • § 30 VwGG
  • § 30a VwGG
  • § 38 VwGG
  • Revision
  • § 25a VwGG
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Art 144 B-VG
  • § 27 VwGVG
  • Fristsetzungsantrag
  • Art 133 B-VG
  • aufschiebende Wirkung
  • Begründungspflicht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Kompetenzkonflikte
  • § 28 VwGVG
  • Art 130 B-VG
  • § 40 VwGVG
  • Verhandlungspflicht

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