


Zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF und umgekehrt – Verbot der sogenannten „cross promotion“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1274 Wörter, Seiten 720-722
20,00 €
inkl MwSt




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Bei Aussagen wie bspw „Machen Sie das zu Hause nicht nach. Kann ich schwer sagen, morgen wird’s angeboten, auf Ö3.“, „Morgen im Ö3-Wecker, es zahlt sich aus zuzuhören, einzuschalten. Die Ski-Challenge, Hobbyfahrer über den Kurs des zweiten Durchgangs.“ kann nicht davon gesprochen werden, dass bei ihnen nicht der bewerbende sondern der informative, redaktionelle Inhalt im Vordergrund gestanden ist.
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- BVwG, 20.05.2015, W120 2009540-1
- ZVG-Slg 2015/178
- § 14 Abs 7 ORF-G
- Verwaltungsverfahrensrecht
Bei Aussagen wie bspw „Machen Sie das zu Hause nicht nach. Kann ich schwer sagen, morgen wird’s angeboten, auf Ö3.“, „Morgen im Ö3-Wecker, es zahlt sich aus zuzuhören, einzuschalten. Die Ski-Challenge, Hobbyfahrer über den Kurs des zweiten Durchgangs.“ kann nicht davon gesprochen werden, dass bei ihnen nicht der bewerbende sondern der informative, redaktionelle Inhalt im Vordergrund gestanden ist.
- BVwG, 20.05.2015, W120 2009540-1
- ZVG-Slg 2015/178
- § 14 Abs 7 ORF-G
- Verwaltungsverfahrensrecht