Zum Hauptinhalt springen

Kostenersatzpflicht gegenüber Sozialhilfeverband besteht mangels nachgewiesener Mehrkosten für eine behindertengerechte Ausstattung zu Recht

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Davon ausgehend, dass der Bf nicht überzeugend darlegen konnte, dass die Mehrkosten einer Fahrzeuganschaffung speziell dadurch bedingt waren, dass dieses eine für den Transport seiner Mutter erforderliche behindertengerechte Ausstattung aufweist, ist es ihm nicht gelungen, eine der Geldschenkung adäquate Gegenleistung nachzuweisen, weshalb die Ersatzpflicht gegenüber dem Sozialhilfeverband dem Grunde nach jedenfalls zu Recht besteht.

  • ZVG-Slg 2015/188
  • LVwG OÖ, 01.09.2015, LVwG-350135/5/Py/CG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 48 Oö SHG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!