


Nichtzulassung eines Steuerberaters als Vertreter in Verwaltungsstrafverfahren nach dem ASVG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 618 Wörter, Seiten 715-716
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Die Bevollmächtigung einer nicht zuzulassenden Person ist nicht von vornherein „nichtig“. Die Bevollmächtigung wird vielmehr erst durch eine entsprechende Verfügung des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung unwirksam.
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- LVwG OÖ, 28.07.2015, LVwG-300748/2/KL
- § 5 WTBG
- ZVG-Slg 2015/175
- § 3 WTBG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 Abs 3 AVG
Die Bevollmächtigung einer nicht zuzulassenden Person ist nicht von vornherein „nichtig“. Die Bevollmächtigung wird vielmehr erst durch eine entsprechende Verfügung des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung unwirksam.
- LVwG OÖ, 28.07.2015, LVwG-300748/2/KL
- § 5 WTBG
- ZVG-Slg 2015/175
- § 3 WTBG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 Abs 3 AVG