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Nichtzulassung eines Steuerberaters als Vertreter in Verwaltungsstrafverfahren nach dem ASVG

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Die Bevollmächtigung einer nicht zuzulassenden Person ist nicht von vornherein „nichtig“. Die Bevollmächtigung wird vielmehr erst durch eine entsprechende Verfügung des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung unwirksam.

  • LVwG OÖ, 28.07.2015, LVwG-300748/2/KL
  • § 5 WTBG
  • ZVG-Slg 2015/175
  • § 3 WTBG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 10 Abs 3 AVG

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