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Mitwirkung fachkundiger Laienrichter und Unparteilichkeit des Verwaltungs-gerichts

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Dass ein fachkundiger Laienrichter Verwaltungsbeamter und als solcher in seiner sonstigen Tätigkeit weisungsgebunden ist, stellt für sich allein keinen Grund dar, an der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts zu zweifeln, es sei denn, der Laienrichter befindet sich im Verhältnis zu einer der Parteien in untergeordneter Stellung.

  • § 7 LVwGG Sbg
  • Art 6 Abs 1 EMRK
  • ZVG-Slg 2015/173
  • § 6 VwGVG
  • Art 135 Abs 1 B-VG
  • VfGH, 09.10.2015, E 1536/2014
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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