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Zurücklegung der Anzeige und Doppelbestrafungsverbot

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Die Rsp des VwGH, dass die Zurücklegung einer Anzeige nach § 90 StPO (alt) noch nicht dazu führt, dass eine Verfolgung einer Verwaltungsübertretung aus dem Grund des Art 4 Abs 1 des 7. ZPEMRK ausgeschlossen ist, kann nicht ohne weiteres auf § 190 StPO (neu) übertragen werden. Vielmehr ist die Frage der Bindungswirkung anhand des Prüfungsumfangs der wesentlichen Elemente des tatbeständlichen Sachverhalts im Einzelfall zu beurteilen.

  • VwGH, 29.05.2015, 2012/02/0238
  • ZVG-Slg 2015/185
  • § 190 StPO
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK

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