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Änderung des Verwendungszweckes; Kellergeschoß; Wohnräume; Fußbodenniveau; Hochwasserschutz; Hochwasserkote; Grundwasserhöchststand; Grundhochwässer; HGW 100

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Das sbg BauTG unterscheidet bei der für das Fußbodeniveau maßgeblichen Hochwasserkote nicht zwischen oberirdischen Hochwässern und Grundhochwässern.

Der im Salzburger Geographischen Informationssystem (SAGIS) abgebildete HGW-Wert stellt Grundwasserspiegellagen dar, die jedenfalls erreicht werden können.

Da ein HGW-100-Grundwasserhochstandwert nur bei einer zumindest 50 Jahre langen dauerregistrierenden Grundwasserbeobachtung ermittelt werden könnte, empfiehlt der hydrographische Landesdienst idR einen Zuschlag von 50 bis 100 cm zu den tendenziellen Grundwasserhochständen gemäß der Datenbasis des SAGIS.

  • Fußbodenniveau
  • BBL-Slg 2022/41
  • Hochwasserschutz
  • Hochwasserkote
  • § 46 Abs 2 sbg BauTG
  • § 9 Abs 1 Z 4 sbg BauPolG
  • LVwG Sbg, 31.08.2021, 405-3/842/1/5-2021
  • HGW 100
  • Grundhochwässer
  • Änderung des Verwendungszweckes
  • § 25 Abs 2 Z 3 sbg BauTG
  • Wohnräume
  • Baurecht
  • Grundwasserhöchststand
  • Kellergeschoß

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