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Schutz- und Sorgfaltspflichten; Holzbau; (Knoten-)Statik; fachkundiger Bauherr; (bloß) stundenweise Beistellung von Zimmerern

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Zu den für den Vertrag typischen wesentlichen Hauptleistungspflichten treten in aller Regel Nebenleistungspflichten, welche die Vorbereitung und reibungslose Abwicklung der Hauptleistung ermöglichen sollen. Eine besonders wichtige Gruppe dieser Nebenleistungspflichten bilden die Schutz- und Sorgfaltspflichten. Die Vertragspartner haben ihre Erfüllungshandlungen so zu setzen, dass der andere Teil weder an seiner Person noch an seinen Gütern geschädigt wird.

  • (bloß) stundenweise Beistellung von Zimmerern
  • § 861 ABGB
  • Holzbau
  • § 1295 ABGB
  • § 878 ABGB
  • § 1300 ABGB
  • Schutz- und Sorgfaltspflichten
  • OGH, 25.10.2021, 5 Ob 35/21i
  • BBL-Slg 2022/61
  • (Knoten-)Statik
  • fachkundiger Bauherr
  • Baurecht

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