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Zufahrtsstraße; Privatstraße; Straßenverwalter; Einwendungen

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Bei einer nicht den Regelungen des tir StraßenG unterliegenden Privatstraße existiert kein Straßenverwalter, der im Bauverfahren Einwendungen erheben könnte.

  • LVwG Tir, 15.11.2021, LVwG-2021/32/2352-10
  • BBL-Slg 2022/46
  • Straßenverwalter
  • Einwendungen
  • Privatstraße
  • Baurecht
  • § 33 Abs 7 tir BauO
  • Zufahrtsstraße

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